Gesetze / Maler- und Lackiererausbildungsverordnung

MalerLackAusbV 2021

§ 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Ausführen von Ausbauarbeiten,
3.
Ausführen von Dämmarbeiten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 42 § 44